Smart Contracts sind Computerprogramme, die vertragliche Vereinbarungen technisch umsetzen und nach einer konditionalen „Wenn-Dann"-Logik automatisch ausführen. Wichtig: Der Smart Contract selbst ist rechtlich kein Vertrag im Sinne des § 861 ABGB, sondern ein technisches Ausführungsinstrument eines bereits wirksam geschlossenen Vertrages.
Funktionsweise: Ist eine bestimmte Voraussetzung erfüllt, tritt automatisch eine bestimmte Vertragsfolge ein. Die im Smart Contract enthaltenen Algorithmen können Vertragsbedingungen in Echtzeit überwachen und – im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit – automatisiert durchsetzen.
Beispiel 1 – E-Ladestation:
Sie betreiben eine öffentlich zugängliche Ladestation für Elektroautos. Der entnommene Strom wird automatisch erfasst und der digitalen Wallet des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt
automatisiert über Blockchain-Technologie.
Beispiel 2 – Lizenzverträge:
Bei Softwarelizenzen kann der Zugang technisch mit dem Zahlungsstatus verknüpft werden. Achtung: Automatische Sperrungen bei Zahlungsverzug sind rechtlich heikel und erfordern
sorgfältige Vertragsgestaltung unter Beachtung von Besitzschutz und Verbraucherschutzrecht.
Der Einsatz von Smart Contracts unterliegt umfassenden rechtlichen Anforderungen, die zwingend zu beachten sind:
Die Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) gilt unmittelbar in Österreich. Artikel 36 stellt verbindliche Anforderungen an Smart Contracts, die Daten-Sharing-Vereinbarungen ausführen:
Anbieter müssen eine Konformitätsbewertung durchführen und eine EU-Konformitätserklärung abgeben.
Das österreichische Recht kennt grundsätzlich keine elektronische Selbsthilfe. Automatische Sperren, Zugangskontrollen oder Sanktionen können gegen zwingendes Recht verstoßen:
Smart Contracts werden häufig als Allgemeine Geschäftsbedingungen qualifiziert und unterliegen daher:
Smart Contracts eignen sich nur für Sachverhalte, die:
Begriffe, die Auslegung oder Ermessen erfordern, sind für Smart Contracts ungeeignet.
Bei rechtlich sorgfältiger Gestaltung bieten Smart Contracts:
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen:
✓ Rechtliche Prüfung Ihrer Smart Contract-Vorhaben auf Vereinbarkeit mit österreichischem und EU-Recht
✓ Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsnormen (ABGB, KSchG, UGB, Data Act)
✓ Data Act Compliance – Sicherstellung der Konformität mit Artikel 36 VO (EU) 2023/2854
✓ AGB-Gestaltung für Smart Contract-basierte Geschäftsmodelle
✓ Risikoanalyse zu Haftungsfragen und Durchsetzbarkeit
✓ Beratung zu B2C- und B2B-Anwendungen unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzrechts
Die Zulässigkeit des Einsatzes von Smart Contracts ist zwingend im Einzelfall zu prüfen. Ohne umfassende rechtliche Beratung besteht erhebliches Haftungsrisiko. Wir empfehlen dringend eine Vorabprüfung vor der Implementierung.
Der bloße Einsatz von Blockchain-Technologie macht eine vertragliche Regelung nicht automatisch rechtmäßig. „Code is Law" gilt in Österreich nicht – österreichisches und europäisches Recht gehen vor.